Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen

Förderziel

Einen Beitrag zur Digitalisierung des organisierten Breitensports in Nordrhein-Westfalen zu leisten und dies durch die Optimierung der digitalen Infrastruktur von Sportorganisationen. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in die mediale Ausstattung der jeweiligen Einrichtungen mit entsprechender Hardware.

Bitte beachten Sie unbedingt die Rubrik "Was wird gefördert?" in den FAQs auf der Seite des Landessportbundes NRW: www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine

Anschaffungen, die nicht klar einer den genannten Kategorien zuzuordnen sind, kauft Ihr Verein ggf. auf eigenes Risiko. Eine Bewertung erfolgt erst im Zuge der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bezirksregierung Köln.

Antragsfrist lief bis zum 28.02.2023

Sie konnten bis zum 28. Februar 2023 per E-Mail an info@sportinaachen.de oder postalisch bei unserer Geschäftsstelle, einen Antrag einreichen.

Antragformular beim LSB NRW (.pdf)

 

Vereinsinformation | 10.02.2023

Heute informieren wir Sie detaillierter über das bereits durch uns und den Landessportbund NRW angekündigte Förderprogramm zur ‚Digitalisierung des Breitensports in NRW‘.

Ziel der Förderung, die aus EU-Mittel über das NRW-Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt wird, ist die Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen. Dabei steht die Anschaffung fehlender oder der Ersatz veralteter Technik, insbesondere von Ausstattung für die Geschäftsstelle-/Bürotätigkeit und digitale Kommunikation im Vordergrund.

Die Abwicklung der Förderung findet zwischen Ihrem Verein, dem Stadtsportbund Aachen und der Bezirksregierung Köln statt. Für die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Aachen steht insgesamt eine Summe von 400.000 Euro zur Verfügung.

  • Wir rufen alle Vereine, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, dazu auf, uns per E-Mail oder postalisch den beigefügten Antrag ausgefüllt und unterschrieben bis zum 28. Februar 2023 zurückzusenden.
  • Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben unbedingt eine Kopie/Scan des aktuell vorliegenden Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer bei, aus dem die „Förderung des Sports“ (Seite 2) hervorgeht. Sollte dieser Freistellungsgrund nicht genannt sein, ist eine Beteiligung nicht zulässig.
  • Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zu förderfähigen Anschaffungen (nur Sachkosten, keine damit verbundenen Dienstleistungen wie Einrichtung/Montage) auf der Website des Landessportbundes NRW und halten sich streng an die genannten Kategorien. Fast alle Investitionen, die mit der unmittelbaren Ausübung von Sport oder deren Analyse verbunden sind, sind nicht zulässig. Die Prüfung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln, ggf. wird eine Auszahlung nicht genehmigt.


Weitere Hinweise:

  • Vollfinanzierung, es ist kein Eigenanteil notwendig, aber möglich
  • Ihr Verein muss in Vorleistung gehen, die Auszahlung der Fördermittel findet wahrscheinlich erst im Januar 2024 statt
  • Auch wenn Ihr Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann dies bei Anschaffungen mit dieser Förderung nicht geltend gemacht werden (nur Ideeller Bereich / Abrechnung der Brutto-Kosten) „Der Verein ist für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt.“
  • Keine Mindest- oder Höchstgrenze bei Ihren Anträgen
    • Möglicherweise kann es aufgrund einer Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme dazu kommen, dass wir die von Ihnen beantragte Summe nicht vollständig gewähren können. Eine Information über die tatsächlich für Ihren Verein bereitstehenden Förderhöhe erhalten Sie spätestens mit dem Zuwendungsbescheid.
  • Mit dem Kaufbeleg sind drei Angebote vorzulegen (Screenshot anderer Anbieter reicht aus)
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 3 Jahre. Eine Kontrolle vor Ort ist durch die EU-Prüfbehörde angekündigt und wird im Stadtgebiet Aachen ca. 30 Vereine umfassen.
  • KEIN vorzeitiger Maßnahmenbeginn! Ein Kauf ist erst nach Zusendung des Bewilligungsbescheides möglich

 

Weitergehende Informationen rund um die Förderung finden Sie auf der Website des Landessportbundes NRW:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine

Bitte beachten Sie dort in den FAQs insbesondere die Rubrik „Was wird gefördert?“

 


Vereinsinformation | 26.01.2023

Die Staatskanzlei NRW stellt dem organisierten Sport in NRW über das Wirtschaftsministerium 30 Mio. Euro eines EU-Förderprogramms zur Digitalisierung zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Landessportbund NRW sind die Vorbereitungen zur Abwicklung dieser Vollförderung getroffen worden, die lokal über die Stadt- und Kreissportbünde organisiert wird.

Ziel der Förderung ist die Digitalisierung der Vereinsverwaltung im Breitensport in NRW. Insbesondere die Anschaffung von Hardware ist möglich.
Genaue Angaben dazu finden Sie auf der Webseite des Landessportbundes: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

Da die für die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Aachen e.V. zur Verfügung stehende Summe von 400.000 Euro sehr wahrscheinlich nicht all Ihre Bedarfe decken kann, erarbeiten wir aktuell einen Verteilungsschlüssel. Bitte überlegen Sie bereits, welche Hardware (Computer, Tablets, Drucker, Videokonferenzzubehör oder WLAN-Technik) Ihr Verein benötigt.

Mit weiteren Informationen und dem Zeitplan zur Antragsstellung kommen wir wieder auf Sie zu.