Welche Regelungen gelten für den Sport? | 7-Tage-Inzidenz beachten

(26.05.2021) Ein Update zur dieser Meldung folgt, da ab dem 28.05. in den NRW-Kommunen mit einer gesicherten Inzidenz unter 100 (die Stadt Aachen kann diesen Status ggf. ab dem 30.05. erreichen) eine neue Corona-Schutzverordnung gilt, bei der es auch für den Sport neue Regelungen gibt.

Aktuelle Info mit neuer Grafik des Landessportbundes NRW (Stand 27. Mai)

 


 

Die NRW-Landesregierung hat Lockerungen für den Sport beschlossen und in einer aktualisierten Corona-Schutzverordnung veröffentlicht.

Wichtig: in Aachen gilt, Stand 19.05.2021, weiterhin das Bundesinfektionsschutzgesetz, in dem die Ausübung des Sports auf die seit Wochen bekannten Maßnahmen beschränkt bleibt.

Die Regelungen der NRW-Schutzverordnung treten erst am übernächten Tag in Kraft, nachdem die 7-Tage-Inzidenz des RKI für die Städteregion Aachen an fünf Werktagen den Wert von 100 unterschritten hat.


Nach einem Austausch mit dem Fachbereich Sport der Stadt Aachen freuen wir uns, Sie in der aktuell schwierigen Lage auf eine Übergangslösung zu Nutzungszeiten auf städtischen Sportanlagen hinweisen zu können.

Vereine, die normalerweise nur über Zuweisungszeiten für Hallen verfügen und in den vergangenen Monaten kein Training anbieten konnten, können sich gerne bei der Sportverwaltung der Stadt Aachen melden und freie Zeiten auf Sportplätzen anfragen, wenn Sie die in den Verordnungen gestattete Trainingsform umsetzen möchten.

Kontakt per E-Mail sportamt@mail.aachen.de


Auf den neben-/untenstehenden Grafiken hat der Landessportbund NRW die aktuell und zukünftig gütligen Regelungen zusammengefasst. Die Abbildungen lassen sich durch Anklicken vergrößeren.

Update: aktualisierte LSB-Grafiken vom 20.05.2021.

Regelungen bei 7-Tage-Inzidenz über 100

Regelungen bei 7-Tage-Inzidenz über 50, unter 100

Regelungen bei 7-Tage-Inzidenz unter 50

 

>>Infoseite des Landessportbundes NRW<<

Regelungen bei 7-Tage-Inzidenz über 100

Regelungen bei 7-Tage-Inzidenz über 50, unter 100

Regelungen bei 7-Tage-Inzidenz unter 50