Sport nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ab 29. März

Ab dem heutigen Tage (29. März 2021) gilt eine überarbeitete Coronaschutzverordnung für das Land NRW und das Gebiet der Stadt und Städteregion Aachen. Durch die sogenannte „Corona-Notbremse" ergibt sich nach Mitteilung des Aachener Krisenstabes eine Änderung im Bereich Sport.

Gruppentraining U14 - Anzahl der Kinder beachten!Ab sofort dürfen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zzgl. bis zu zwei Aufsichtspersonen mit der Test-Option mit einem negativen Schnelltest Sport machen.

Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes mitzuführen. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Ohne Schnelltest reduziert sich die zulässige Gruppengröße auf höchstens 10 Kinder zzgl. bis zu zwei Aufsichts- /Ausbildungspersonen.


Die übrigen Regelungen bleiben gültig

Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:

  1. Personen allein
  2. Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
  3. Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.

 

Alle weiteren Vorgaben und Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin.

>> Coronaschutzverordnung ab 29.03.2021 - Lesefassung mit Markierung (.pdf)