Orientierungshilfe zum Sportbetrieb ab 31. Mai | Drei Stufen bei Inzidenz unter 100

Obenstehende Grafik des Landessportbundes NRW als pdf-Datei.


Update 1. Juni: der Landessportbund NRW hat nach Rückfragen der Vereine und Verbände und entsprechenden Erläuterungen durch die Staatskanzlei die oben veröffentlichte Grafik angepasst.

"Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden."

Außerdem gibt es eine zweite Übersicht, die aufführt, welche Anforderungen die notwendigen Tests für Kontaktsport, Hallensport und beim Schwimmen erfüllen müssen.

Übersicht Anforderung Test-Vorgaben für den Sport in NRW (.pdf)


Die duch die NRW-Landesregierung in der Corona-Schutzverordnung aufgeführten Lockerungen für den Sportbetrieb sind nun auch in der Stadt und Städtereigon Aachen in Kraft getreten. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter den Wert von 100 gefallen gilt seit Sonntag, 30. Mai, die Inzidenzstufe 3 der NRW-Verordnung.

Die Regelungen für die Stufen 2 und 1, unter einer Inzidenz von 50 bzw. unter 35, finden Sie in der Grafik des Landessportbundes NRW oder im vollständigen Wortlaut in der Verordnung.



Der Fachbereich Sport der Stadt Aachen informierte heute (31. Mai) wie folgt:

Die gemeinsame Sportausübung im Freien einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf ist wieder zulässig.

Ab sofort dürfen folgende Gruppen wieder Kontaktsport im Freien betreiben:

  • Gruppen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung
  • Gruppen von Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen
  • Gruppen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Personenanzahl oder Hausstände
  • Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zzgl. bis zu zwei Aufsichtspersonen

 

Zudem darf folgende Gruppe kontaktfreien Sport im Freien betreiben:

  • Gruppen von bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Sportausübung

Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin zwischen den sporttreibenden Personen oder Gruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Meter einzuhalten ist und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Umkleiden und Duschen, unzulässig ist.

 

Des Weiteren ist der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen im Freien zulässig

  • bis zu 100 Personen mit Negativnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wenn die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden
  • bis zu 500 Personen mit Negativnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand.

 

Eine Immunisierung liegt vor, wenn

  • ein Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 vorliegt und bei denen die Gabe der letzten vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erfolgte, oder
  • ein Genesenennachweis vorliegt, wobei der Nachweis der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

 

Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb ist für Profiligen sowie Sportler*innen der Bundes- und Landeskader an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U18, U17, U16, U15) zulässig.

Alle weiteren Vorgaben und Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin.

 


 

Schwimmen: Anfängerkurse sind für Kinder & Jugendliche drinnen & draußen zulässig. Freibäder dürfen zum Schwimmen öffnen. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Anbieter (Testpflicht, Gruppengrößen, Reservierung).

Freibad Hangeweiher nimmt den Betrieb ab 31. Mai auf.



Auf Website des Landessportbund NRW finden Sie außerdem ausführliche Informationen und Antworten zu den häufig gestellten Fragen:

Infoseite des Landessportbundes NRW