Rehabilitation
Rehabilitation ist die Gesamtheit aller erforderlichen Maßnahmen, um Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. drohender Behinderung, welche ihre Behinderung oder deren Folgen nicht selbst überwinden können, zu helfen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten und einen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Wichtig ist dabei vor allem die Teilhabe am Arbeitsleben.
In den Lernprozess der Rehabilitation sollen nicht nur die Betroffenen selber, sondern auch ihre Umgebung lernen, mit den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen besser umzugehen.
Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX ‚Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen’. Dort heißt es im § 1 ‚Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft’:
„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.“
Bei der Rehabilitation unterscheidet man drei Arten: die medizinische, die schulisch-berufliche und die soziale Rehabilitation.






