Prävention
Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die Krankheiten verhindern, verzögern oder deren Auswirkungen lindern sollen. Gemäß dieser Zielebenen lassen sich drei Bereiche unterscheiden: die primäre, die sekundäre und die tertiäre Prävention.
Primäre Prävention: sie dient der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands, der Vermeidung von Unfällen und der Vorbeugung der Entstehung von Krankheiten. Ihre Maßnahmen richten sich entweder an Einzelpersonen oder Personengruppen mit gesundheitlich riskantem Verhalten (bspw. Bewegungsmangel, falsche Ernährung, zu wenig Erholung) oder aber streben Veränderungen in der alltäglichen Lebenswelt zur Belastungsverminderung (z.B. in der Arbeitswelt) an. Auch können die Maßnahmen die Stärkung der gesundheitlichen Widerstandskräfte und Ressourcen in den Mittelpunkt rücken.
Sekundäre Prävention: sie bezieht sich auf die Krankheitsfrüherkennung und die Behandlung in einem möglichst frühen Stadium (z.B. Krebsvorsorge). Durch Vorsorgeuntersuchungen (‚Screenings’) sollen vorhandene gesundheitliche Risiken ermittelt und angemessene Maßnahmen zur Frühbehandlung eingeleitet werden. Erkrankungen sollen ausheilen oder zum Stillstand kommen.
Tertiäre Prävention: zu ihr zählen Maßnahmen, die Krankheitsrückfällen vorbeugen, die Verschlimmerung chronischer Erkrankungen verlangsamen oder Folgeerkrankungen verhindern sollen. Sie richtet sich an Personen mit manifesten Erkrankungen oder chronischen Leiden. Dabei sollen Heil- und Folgebehandlungen möglichst frühzeitig eingeleitet werden.
Neben Therapie, Rehabilitation und Pflege soll Prävention zu einer eigenständigen Säule des Gesundheitswesens werden. Noch in dieser Legislaturperiode dazu Präventionsgesetz in Kraft treten.
In der Prävention sind insbesondere die Gesetzlichen Krankenkassen aktiv. Ihre Handlungsgrundlage ist § 20 ‚Prävention’ im Sozialgesetzbuch.






