Wie werden wir...?
Wie werden wir Bewegungskindergarten?
1. Festschreibung des Prinzips “Bewegungserziehung” im pädagogischen Konzept (Träger) des Kindergartens.
2. Die Leitung des Kindergartens und mindestens eine Gruppenleitung pro Gruppe müssen bei der Antragstellung die Sonderausbildung “Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter” des LandesSportBundes oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen. Nachfolgend sollten alle Erzieherinnen der Einrichtung diese Ausbildung absolvieren.
3. Es muss ein geeigneter Bewegungs- bzw. Mehrzweckraum zur Durchführung von Bewegung, Spiel und Sport sowie ein entsprechend gestaltetes Außengelände im nahen Umfeld zur Nutzung zur Verfügung stehen.
4. Eine kindgerechte Geräteausstattung muss vorhanden sein.
5. Die Tageseinrichtung für Kinder verpflichtet sich, mindestens zwei Elternabende pro Jahr mit Informationen über Bewegung, Spiel und Sport durchzuführen.
Der Träger des beantragenden Kindergartens muss Mitglied des LandesSportBundes sein oder eine Kooperation mit einem ortsansässigen Sportverein eingehen, der für sein Engagement als „Kinderfreundlicher Sportverein“ ausgezeichnet wird.






